WDR Retro ∙ Hier und heute: Die Krux mit der Restzeit auf der Parkuhr | Video der Sendung vom 02.08.1961 19:00 Uhr (2.8.1961) mit Untertitel

Die Krux mit der Restzeit auf der Parkuhr

02.08.1961 ∙ WDR Retro ∙ Hier und heute ∙ WDR

Wahrlich zu einem Meinungsstreit regt ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgericht zum Thema Parken an: Wer sein Auto auf einem Parkplatz mit Parkuhr abstellt, darf die möglicherweise noch bestehende Restzeit eines Vorparkers nicht nutzen. Wer dies tue, mache sich strafbar, befanden die Richter und verhängten eine Geldstrafe vom 10 DM. Doch die Verkehrspolizei darf auch mal ein Auge zudrücken.


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