Nazi-Bücher: Liefert „Der Schelm“ (einfach) weiter? | STRG_F | Video der Sendung vom 11.10.2022 17:00 Uhr (11.10.2022) mit Untertitel
Nazi-Bücher: Liefert „Der Schelm“ (einfach) weiter? | STRG_F
“Mein Kampf”, “Der Giftpilz”, “Die Auschwitz-Lüge”: Der Nazi-Verlag “Der Schelm” vertreibt Bücher voller Volksverhetzung und Antisemitismus. Vor zwei Jahren hat STRG_F in einer aufwändigen Recherche herausgefunden, wer mutmaßlich hinter dem braunen Versand steckt. Nach dem Film gab es Razzien, Festnahmen und Beschlagnahmungen. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, die Ermittlungen gegen fünf Personen übernommen. Der Vorwurf: Gründung und oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. STRG_F-Reporter Timo, Julian und Sebastian fragen sich: Ist “Der Schelm” damit Geschichte? Ein Film von Julian Feldmann, Sebastian Heidelberger, Timo Robben Mitarbeit: Milan Panek, Sebastian Pittelkow Schnitt: David Diwiak Kamera: David Diwiak, Sebastian Heidelberger, Sulaiman Tadmory Grafik: Felix Schwabe Mischung: Frank Albiker Endfertigung: Maximilian Klein Redaktion: Anna Orth Links zum Thema: Hier findet ihr unseren ersten Film zu “Der Schelm”: https://www.youtube.com/watch?v=zMftjthI-EM Gibt es in Deutschland “verbotene Bücher”? Nein, die gibt es nicht wirklich. Allerdings werden manche Bücher wie etwa auch die unkommentierte Fassung von Hitlers “Mein Kampf” indiziert. Das heißt, ihre Verbreitung, der offene Verkauf und die Bewerbung dieses Buches, das die zentrale Propagandaschrift der Nazis war, ist verboten. In Bibliotheken ist das Buch jedoch zugänglich. Außerdem gibt es eine kommentierte Fassung vom Institut für Zeitgeschichte, die das Geschriebene einordnet. https://www.ifz-muenchen.de/ Hier der Paragraph §130 StGb zum Straftatbestand der Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Und hier Pressemitteilungen der Bundesanwaltschaft: https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-01-06-2022.html und https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung3-vom-02-06-2022.html
Bild: funk