REPORT MAINZ: Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet | Video der Sendung vom 04.09.2018 21:45 Uhr (4.9.2018) mit Untertitel

Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet

04.09.2018 ∙ REPORT MAINZ ∙ Das Erste

Wer ein Tier quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, kann laut Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Doch diese Strafe wird bei Tierschutzverstößen in der Massentierhaltung praktisch nie verhängt. Häufig kommt es nicht einmal zu einer Anklage.


Bild: ARIWA