Kaffee oder Tee: Recht: Enterben statt vererben - Das ist zu beachten! | Video der Sendung vom 04.11.2024 16:05 Uhr (4.11.2024) mit Untertitel
Recht: Enterben statt vererben - Das ist zu beachten!
04.11.2024 ∙ Kaffee oder Tee ∙ SWR
UT
Wer Erben ausschließen will, sollte das ausdrücklich tun. Der Enterbte kann aber trotzdem auf den Pflichtteil pochen. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Fachanwältin Leonie Lehrmann informiert.
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