hr Retro | Archivschätze : Trampen ohne Gefahr | Video der Sendung vom 05.10.1965 19:00 Uhr (5.10.1965) mit Untertitel
Trampen ohne Gefahr
05.10.1965 ∙ hr Retro | Archivschätze ∙ hr
UT
Wer haftet, wenn es beim Trampen zum Unfall kommt? Der ADAC empfiehlt 1965, eine vertragliche Haftungsbeschränkung abzuschließen. Eine Insassenunfallversicherung schützt Fahrgäste ebenfalls. Dieser Beitrag enthält aus heutiger Sicht unangemessene und/oder diskriminierende Inhalte. Er wird dennoch unbearbeitet veröffentlicht, um das historische Material nicht zu verfälschen.
Bild: hr