Campus Magazin: Ungerechte Gehälter für Lehrer:innen | Video der Sendung vom 09.11.2020 22:45 Uhr (9.11.2020) mit Untertitel

Lehrerin im Unterricht einem Schüler etwas erklärend

Ungerechte Gehälter für Lehrer:innen

09.11.2020 ∙ Campus Magazin ∙ ARD alpha

“Sag mir, auf welche Schulart du Lehramt studierst, und ich sage dir, wie viel du verdienst!” Der Unterschied ist beträchtlich: Mehr als 600 Euro brutto beim Einstiegsgehalt zwischen Lehrern bestimmter Schularten in Bayern. In anderen Bundesländern ist die Bezahlung ähnlich ungleich - aber ist sie auch unfair? Ein Sonntagabend, Pizza, Bier: In einer Münchner Studenten-WG sitzen sich zwei Mitbewohner gegenüber, sie diskutieren. Über Geld, darüber, wer mehr leistet und über die Frage: "Ist es ungerecht?". Es sind in diesem Fall etwa 600 Euro brutto. So viel wird der eine Mitbewohner später mehr verdienen als der Andere. Dabei werden beide nach dem Studium im gleichen Beruf arbeiten: als Lehrer. Warum ist das so? Andreas studiert Mittelschullehramt. Nach der Grundschule gehen die Schüler in Bayern entweder auf die Realschule, das Gymnasium oder eben auf die Mittelschule. Hier sollen die Schüler auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Andreas wird später als verbeamteter Mittelschullehrer dort 3 520 Euro brutto verdienen. Sein Mitbewohner Daniel studiert Gymnasiallehramt. Sein Einstiegsgehalt: 4 118 Euro, plus Zulage: 91 Euro. Wer jetzt zu faul zum Nachrechnen ist: Das sind mehr als 600 Euro brutto Unterschied. 600 Euro weniger - Ist das gerecht? Der Grund dafür liegt in einer sehr differenzierten Besoldungstabelle. Realschul- und Gymnasiallehrer werden dort höher eingruppiert (A13) und Grundschul- und Mittelschullehrer niedriger (A12). Wer höher eingruppiert ist, verdient auch mehr. In diesem Fall ist der Gehaltsunterschied so hoch wie das, was Studenten wie Daniel und Andreas aktuell pro Monat zur Verfügung haben. 600 Euro - eine Summe, die die beiden fassungslos macht. Argumente für den Gehaltsunterschied gibt es, aber lassen die sich halten?


Bild: br
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bis 09.11.2025 ∙ 22:45 Uhr