SWR Retro – Report Chronik: Die Zeugen Jehovas und die Wehrdienstverweigerung | Video der Sendung vom 10.08.1964 00:00 Uhr (10.8.1964) mit Untertitel

Auszug Grundgesetz Artikel vier

Trotz Artikel 4 des Grundgesetzes über die Glaubens- und Gewissensfreiheit, werden 1964 junge Männer der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas, wegen der Verweigerung des zivilen Wehrersatzdienstes, von der deutschen Justiz zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Diese Praxis der deutschen Rechtspflege wird selbst von der Kirche sehr kritisch gesehen.


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