Sehen statt Hören: Stiftung Anerkennung und Hilfe | Video der Sendung vom 18.01.2020 09:00 Uhr (18.1.2020) mit Untertitel

Nach jahrelangem politischen Ringen gibt es seit Januar 2017 mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe endlich auch einen Fond für Betroffene, die Misshandlungen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erlebt haben. Antragsfrist noch einmal verlängert Ursprünglich sollten Anträge bis Ende 2019 eingegangen sein, dann wurde die Frist bis 31. Dezember 2020 ausgedehnt, inzwischen hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. "Sehr, sehr viele Heimkinder berichten von Prügelstrafen, aber eben auch von anderen Methoden, die - wenn man es ganz genau nimmt - eigentlich an unmenschliche Behandlungsformen grenzen. Man könnte sogar sagen, dass es die Menschenrechte berührt. Es gab Isolationsstrafen, es gab Essensentzug. Es gab Kontaktsperren, nicht nur zu den Eltern, auch zu den Geschwistern. Geschwister wurden häufig getrennt. Man kann auch sogar sagen, mangelnde medizinische Versorgung ist so ein Fall, der das ganze Leben ja betreffen kann. Mangelnde Bildungsmöglichkeiten für Kinder in solchen Einrichtungen haben das ganze Leben sozial geprägt." Prof. Karsten Laudien, Institut für Heimerziehungsforschung Die Stiftung Von Bund, Ländern und der Kirche wurde endlich ein Fond in dreistelliger Millionenhöhe bereitgestellt. Zuständig für die Verteilung des Geldes ist die "Stiftung Anerkennung und Hilfe". In jedem Bundesland gibt es eine oder mehrere Anlaufstellen. Bisher haben rund 5.000 der Betroffenen einen Antrag gestellt. Das sind etwa 4% derer, die anspruchsberechtigt sind. Wie, wo und bis wann stelle ich einen Antrag? Einen Antrag zu stellen ist ganz einfach: Es genügt ein Fax oder eine Mail an die Anlaufstelle mit der Mitteilung, dass man den Antrag stellen möchte. Anschließend erfolgt eine Einladung von der Stiftung zum Gesprächstermin.  Bei Bedarf wird dabei ein Dolmetscher gestellt, wahlweise kann man selbst eine Vertrauensperson mitbringen. Man berichtet über die Erfahrungen, bringt evtl.  Belege für den Aufenthalt (z.B. Fotos, Meldebescheinigungen, Briefe o.ä.) mit. Mit Unterstützung der Anlaufstelle wird dann der Antrag formuliert. Dieser wird geprüft und schließlich bekommt man die Entscheidung mitgeteilt. Bei Anerkennung erhalten die Opfer bis zu 9.000 Euro Unterstützungsleistung. Abgezogen darf von der Summe nichts werden – weder vom Sozial- noch vom Finanzamt. Anträge können noch bis 30. Juni 2021 gestellt werden. Zusätzliche Unterstützung für Gehörlose Eine Besonderheit gibt es in Osnabrück: Hier steht die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in enger Kooperation mit der Stiftung. Sie unterstützt Betroffene auch durch ein vorgelagertes Gespräch, bevor sie im Anschluss daran die Anlaufstelle aufsuchen. Ein Service, der gerne in Anspruch genommen wird. "Manche schaffen das gut - sie gehen direkt zur Anlaufstelle der Stiftung, wo ein Dolmetscher da ist und damit das Ausfüllen kein Problem ist. Vor allem bei älteren Gehörlosen aber, beginnt es schon mit der Homepage –


Bild: br
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bis 29.01.2026 ∙ 23:58 Uhr